@publixpace
openbikesensor zeigt: knapp 50%…
wobei ich denke, wenn man bei den heftigsten anfängt, lasst Druck und Prägung auf den Rest langsam nach. Im Moment ist ja schon fast gesellschaftlich erwartet, dass du Regeln brichst.
@Hilde @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
@jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de Ja, das erleb ich beim Autofahren. Wenn man da nicht trotz Gegenverkehr oder durchgezogener Mittellinie Radfahrer überholt, wird sofort wild hinter einem gehupt und gestikuliert.
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Oder wie letztens an dieser Stelle:
https://www.wn.de/muenster/stadtteile/nienberge/verbotene-uberholmanover-am-ruschhausweg-2444470?pid=true
wo ich kurz nach Passieren des Schildes von meiner Beifahrerin verständnislos gefragt wurde, warum ich denn hinter dem Fahrrad mit Kinderanhänger bliebe, statt endlich zu überholen, es sei ja genug Platz.
@phosphan
Die abgebildeten “Überholmanöver” sind legal, da die Radfahrenden den Seitenstreifen statt die Fahrbahn benutzen. Es handelt sich somit um Vorbeifahren.
EDIT: Anführungszeichen ergänzt
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@nakaner @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
StVO §5 (6): […]
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; […]
Das halte ich für genau diese Situation: Langsames Fahrzeug fährt auf geeignetem Seitenstreifen.
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Und jetzt erklär mir bitte mal für blöde, wieso jemand, dem ich das Überholen ermögliche, gar nicht überholt, sondern vorbeifährt.
@phosphan
Trotz gleicher Seitenabstände und gleicher Gefährdungslage bzw. -Gefühl stellt eine durchgezogene Linie eine rechtlich andere Situation her.
Das ist genau das, was der Spruch “Farbe ist keine Infrastruktur” kritisiert.
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@phosphan
Überholen gibt es im rechtlichen Sinne nur zwischen Verkehrsteilnehmenden, wenn beide auf Fahrbahn in dieselbe Richtung fahren. Radfahrstreifen (nicht Schutzstreifen), Radwege und Seitenstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörde hätte einfach zusätzlich die Verlegung der Fahrbahnbegrenzung VZ 295 an den äußersten rechten Rand anordnen sollen.
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Was genau ist eigentlich an diesem Verkehrsschild missverständlich?
@Fantaghiro59 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de hm… ich würde annehmen, dass es nur dann eine rechtliche Wirkung entfaltet, wenn Fahrradfahrende auf der Fahrbahn unterwegs sind. Also links von der rechten Begrenzungslinie. Die Dame auf dem Bild fährt aber rechts davon und damit außerhalb der Fahrbahn. Oder?
@HolgerHartwig @Fantaghiro59 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
So isses. Die zwei Radler sind neben der Fahrbahn unterwegs, auf dem Seitenstreifen. Radfahrende haben dazu das Recht.
Allerdings ist es dann kein Überholvorgang, wenn das Auto vorbeifährt - genau: weil überholt wird nur, wer auf der Fahrbahn fährt …
@HolgerHartwig @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
In der Mitte der Fahrbahn ist eine durchgezogene Linie. Mit welchem Auto willst du da die 2 m vorgeschriebenen Überholabstand einhalten ohne die durchgezogene Linie zu überfahren?
@nakaner @bikolinux @phosphan @jakob_thoboell @fedibikes_de @publixpace @stefanmuelller @mastobikes_de @Hilde @Fantaghiro59
VZ 277.1 habe ich bisher nur an Stellen gesehen, wo das Überholen ohnehin wegen des nicht einzuhaltenden Mindestabstands verboten wäre. Dort ist es damit überflüssig und nach §45(9) StVO nicht zulässig.
@Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
Nichts triggert Autofahrer so, wie in der 30er Zone 30 fahren.