@phosphan
Die abgebildeten “Überholmanöver” sind legal, da die Radfahrenden den Seitenstreifen statt die Fahrbahn benutzen. Es handelt sich somit um Vorbeifahren.
EDIT: Anführungszeichen ergänzt
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@phosphan
Überholen gibt es im rechtlichen Sinne nur zwischen Verkehrsteilnehmenden, wenn beide auf Fahrbahn in dieselbe Richtung fahren. Radfahrstreifen (nicht Schutzstreifen), Radwege und Seitenstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörde hätte einfach zusätzlich die Verlegung der Fahrbahnbegrenzung VZ 295 an den äußersten rechten Rand anordnen sollen.
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